24h Betreuung
24h Betreuung
 

Kosten

Keine versteckten Kosten!

 

Kosten:

  • Je nach Pflegestufe ab ca. € 6,54 /Tag*
  • Sozialversicherung
  • Fahrtkosten
  • Kost und Logis für die PersonenbetreuerInnen
  • Agenturkosten
     
  • Abzüglich der Förderungen vom Bundessozialamt
  • Abzüglich Pflegegeld

 

Erstgespräch ist kostenlos!

 

 

 

* Pflegegeld / Förderung, SVA, Fahrtkosten, Betreuungskosten  

   &  Agenturkosten bereits berücksichtigt.

Rechenbeispiel!

 

Pflegestufe 6:

(2 Personenbetreuerinnen / 28 Tage Turnus)

 

Betreuungskosten                            2240,--  
 + SVA & Reisekosten                         360,--                    
- Förderung Bundessozialamt         -800,--
- Pflegegeld                                     
-1569,--
                                                          =  231,--

 

 

Pflegestufe 5:

(2 Personenbetreuerinnen / 28 Tage Turnus)

 

Betreuungskosten                            2100,--  
 + SVA & Reisekosten                         360,--                    
- Förderung Bundessozialamt         -800,--
- Pflegegeld                                     
- 1123,30
                                                          =  536,70

 

 

Der Aufwand für unsere 24-Stunden-Betreuung und Pflege ist steuerlich absetzbar!

Das Pflegegeld wird nach dem Ausmaß des Pflegebedarfs unabhängig vom Einkommen und Vermögen bemessen. Es beträgt monatlich:

 

Pflegestufe 1 ......... € 192,--

Pflegestufe 2 ......... € 354,--

Pflegestufe 3 ......... € 551,60

Pflegestufe 4.......... € 827,10

  Pflegestufe 5.......... € 1123,30

   Pflegestufe 6.......... € 1.569,--

   Pflegestufe 7.......... € 2061,80

Förderung vom Bundessozialamt für die 24-Stunden-Betreuung:

  • Pro selbstständiger PersonenbetreuerIn EUR 400,-, 
  • Zusätzlich zur Valorisierung der Förderbeträge tritt ab 01.09.2023 die sogenannte „28-Tage Regelung“ in Kraft. Diese besagt, dass jene Förderwerber:innen, welche eine selbstständige Betreuungskraft haben und diese mindestens 28 Tage am Stück betreut, einen Förderbetrag von monatlich Euro 800,-erhalten.
  • Im Monat EUR 800,- bei 2 selbstständigen PersonenbetreuerInnen

Voraussetzung:

  • Ab Pflegestufe 3
  • 2500,00 EUR netto Einkommensgrenze der betreuten Person
  • kein Anspruch auf  Förderung  bei Pflegestufe 1 und 2

Weitere Infos unter     

https://www.sozialministeriumservice.at/

Die PRESSE

Bei der 24-Stunden-Pflege für alte Menschen unterbieten einander Agenturen aus Osteuropa mit Billigpreisen. Nun räumt die Regierung mit dem Wildwuchs teilweise auf.

 

 

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