100%ige RECHTSSICHERHEIT
Professionalität
Seriosität
Qualität
Alle PersonenbetreuerInnen, die über uns in der Personenbetreuung tätig sind, haben den Gewerbeschein nach dem Hausbetreuungsgesetz (HBeG) und der Gewerbeordnung gemäß §159 GewO 1994 angemeldet.
Die selbstständigen PersonenbetreuerInnen werden nicht nur vermittelt, sondern die betreuten Familien werden auch während der Betreuung zu Hause begleitet.
Qualitätssicherung ist ein sehr wichtiger Punkt für uns.
Dies beginnt mit der Ersteinschulung der BetreuerInnen vor Ort, um die Betreuung auf die persönlichen und körperlichen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen abstimmen zu können.
Regelmäßige Qualitätsvisiten stellen sicher, dass die Arbeit unserer PersonenbetreuerInnen zufriedenstellend ist und unser Betreuungsangebot laufend für Sie optimiert werden kann. Die zu betreuenden Personen können somit in Ihrer gewohnten Umgebung leben und werden trotzdem gut versorgt.
Die Abwicklung sämtlicher Behördenwege (Ansuchen der Pflegestufe, Anmeldung des Gewerbescheins, SVA, WKO, Finanzamt, Verwaltung und vieles mehr) geschieht durch HCA
GesbR.
Ein kostenloses
Erstberatungsgespräch bei Ihnen zu Hause sowie regelmäßige Qualitätsvisiten vor
Ort sind unser
Standard!
In der häuslichen Pflege ist oft Unsicherheit und Überforderung in den betroffenen Familien sehr groß. Genau da möchte ich mit unseren selbstständigen PersonenbetreuerInnen ansetzen.
Durch helfenden Hände sollen Sie in Ihrem Alltag entlastet und unterstützt werden, dort wo Sie Hilfe und Unterstützung benötigen.
Bei Fragen oder Sorgen haben ich immer ein offenes Ohr für Sie und stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir sind stets darum bemüht, Ihnen eine optimale 24-Stunden Betreuung zu gewährleisten.
Um auch
unseren PersonenbetreuerInnen eine
Erholungsphase bieten zu können, beträgt ein Betreuungsturnus je nach Betreuungs- Pflegeaufwand
14 bis 28Tage.